Landkreis Starnberg – Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag, den 21. Februar bis 12 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Am Nachmittag ist die Landkreisverwaltung mit allen Außenstellen geschlossen. An allen anderen Faschingstagen gelten die üblichen Öffnungszeiten die im Internet unter www.lk-starnberg.de abrufbar sind.