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Freiheitsstrafe fürs Gendern. Glosse von Miriam Anton

Freiheitsstrafe fürs Gendern. Glosse von Miriam Anton Archivbild: aloys.news

Dießen – Was seit vielen Jahren gang und gäbe war, wird jetzt erst zum richtigen Kick: Das Gendern. Seit dem Verbot steigt beim Sternchen-Schreiben der Adrenalin-Pegel. Mal was richtig Verwegenes in Bayern machen: heimlich ein gegendertes Schreiben aus der Behörde verschicken, einen Doppelpunkt in der Mail verstecken, oder, wer so richtig mutig ist, einen Genderstern im Elternbrief verwenden. Man muss ja nun ständig auf der Hut sein, damit einem nicht saftige Strafen drohen. Moment mal, welche eigentlich? Rüge, Abmahnung, Geldbuße? Ist das nicht etwas zu soft für Sprachverbrecher*innen? Warum nicht einfach von der- inzwischen veralteten- Cannabis-Regelung abschreiben:

Die Genderschreibweise in Schulen, Hochschulen und Behörden wird nach dem Sprachgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Lediglich bei sehr geringen Mengen (in der Regel 6 Gramm Gendersternen) werden die Verfahren bei Ersttäter*innen nach eingestellt. Höher fällt die Strafe aus, wenn es sich dabei um eine nicht geringe Menge an Gendersternen handelt. Hier droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem und bis zu 15 Jahren.

Wer sich das Verbot- oder besser das Verbötchen ausgedacht hat, war vermutlich im Gras-Rausch. Vielleicht weil er oder sie davon ausgegangen ist, dass Kiffen ab 1. April sowieso Pflicht wird. In so einem Zustand fragt man sich vermutlich auch, warum der Genderstern männlich ist.

Doch vielleicht wird das Gender-Verbot auch wieder aufgeweicht und es kommt zu einer Teil-Legalisierung. Dreimal Gendern pro Tag im Amt wird wieder legal. Oder sechs Gramm Gendersterne pro Woche sind erlaubt. Das wird allerdings zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen. Dann lieber mal ganz entspannt eine Maß trinken und sich freiheitlich-bayerisch geben: Gendern und Gendern lassen.




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