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Live-Podcast mit Live-Musik im Lechatelier: NPD, AfD und das Parteiverbot.

Live-Podcast mit Live-Musik im Lechatelier: NPD, AfD und das Parteiverbot. Bild: Lechatelier

Landsberg am Lech – Welche Folgen haben die gescheiterten NPD-Verbotsverfahren bis heute? Was lässt sich daraus für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD lernen? Und was muss eine Demokratie auch aushalten? Darüber sprechen Christine Auerbach, Host des BR-Politik-Podcast „Die Entscheidung", und der Journalist Thies Marsen im Lechatelier am Freitag, 31. Januar ab 19.30 Uhr. Live-Musik von Franziska Ott. Der Eintritt ist frei. (Direkt an der Kläranlage Landsberg. Parkplatz Waldfriedhof Bushaltestelle Waldfriedhof)

Parteiverbotsverfahren sind umstritten und kompliziert. Nur zwei Mal wurden in der Bundesrepublik Deutschland Parteien als verfassungswidrig verboten – das war in den 1950er Jahren. Erst ein halbes Jahrhundert später gab es wieder ein Verbotsverfahren: gegen die extrem rechte NPD. Es scheitert jedoch im ersten Anlauf, noch bevor es richtig begonnen hatte. Der Grund: Der Verfassungsschutz hatte zu viele Spitzel in der Parteiführung platziert. Beim zweiten Anlauf mehr als zehn Jahre später erklärte das Bundesverfassungsgericht die NPD zwar für verfassungsfeindlich. Doch verboten wurde sie trotzdem nicht. Aktuell wird wieder über ein Parteiverbot mit Blick auf die AfD diskutiert. Hunderttausende forderten das Verbot bei Demonstrationen Anfang des Jahres als enthüllt wurde, dass hochrangige AfD-Politiker gemeinsam mit anderen extremen Rechten Pläne schmiedeten für eine „Remigration" sprich: Deportation von Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte. Im Bundestag versuchen Abgeordnete aktuell fraktionsübergreifend eine Mehrheit für einen Verbotsantrag zu organisieren.

Einlassvorbehalt: Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.

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