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28-jähriger legt Brand in Kirche in Garmisch-Partenkirchen

Blaulicht Symbolbild: aloys.news

Garmisch-Partenkirchen – Am Samstagnachmittag, 5. Juli 2025, stellte ein Mann in einer Kirche in Garmisch-Partenkirchen einen Brand fest, löschte diesen sofort und verhinderte so Schlimmeres. Der entstandene Sachschaden wird auf einen hohen vierstelligen Euro-Betrag geschätzt. Die Kriminalpolizeistation Garmisch-Partenkirchen übernimmt die Ermittlungen in dieser Sache.

Am Samstag (5. Juli 2025), gegen 16:13 Uhr, ging bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidium Oberbayern Süd die Mitteilung über einen Brand in einer Kirche in Garmisch-Partenkirchen ein. Noch bevor die sofort alarmierte Feuerwehr Garmisch-Partenkirchen vor Ort war, wurde der Brand durch den Mitteiler, einen 50-jährigen Mann und weiteren Kirchenbesucher, gelöscht und damit Schlimmeres verhindert.

Nach derzeitigen Erkenntnissen wurde durch den Brand niemand verletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf einen hohen vierstelligen Euro-Betrag geschätzt.

Im Rahmen der ersten Maßnahmen vor Ort durch Kräfte der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen mit Unterstützung durch Einsatzkräfte der Grenzpolizeistation Mittenwald sowie der Bundespolizei konnte ein Tatverdächtiger (28-Jähriger aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen) vorläufig festgenommen werden, welcher bis zum Eintreffen durch den 50-Jährigen und dessen 19 Jahre alten Sohn des Mitteilers festgehalten wurde. Im Rahmen der Festnahme leistete dieser Widerstand und verletzte hierbei zwei Polizeibeamtinnen und den 19-jährigen Sohn. Beide verletzte Polizeibeamtinnen waren danach nicht mehr dienstfähig.

Die weiteren Ermittlungen erfolgen wegen des Widerstandes durch die Polizeiinspektion Garmisch Partenkirchen und anlässlich des Branddeliktes durch die Kriminalpolizeistation Garmisch-Partenkirchen, jeweils unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II. Hierbei sind insbesondere die Hintergründe und das Motiv der Tat Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte vorsätzliches Handeln brandursächlich gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft München II stellte auf Grund des vorliegenden Sachverhalts Antrag auf einstweilige Unterbringung gegen den dringend Tatverdächtigen. Diese wurde im Laufe des heutigen Sonntags (6. Juli 2025) dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München zur Klärung der Unterbringungsfrage vorgeführt. Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ einen Unterbringungsbefehl wegen des Verdachts der Schweren Brandstiftung. (Pressemeldung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd)

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