Murnau – Eine Streife der Verkehrspolizei Weilheim führte am 22.10.2022 vormittags Kontrollen in Murnau durch, unter anderem an den Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte vor dem Einkaufcenter im Untermarkt.
Hierbei fiel der Streife ein Fahrzeug auf, welches auf einem Behindertenparkplatz abgestellt und in welchem auch ein entsprechender Parkausweis ausgelegt war. Somit war augenscheinlich alles zunächst in Ordnung.
Allerdings staunte die Streife im Anschluss nicht schlecht, als die 76jährige Murnauerin, die mit dem Fahrzeug unterwegs war, einer genaueren Kontrolle unterzogen wurde, nachdem sie vom Einkaufen zurück kam. Hierbei stellte sich nämlich heraus, dass der ausgelegte Parkausweis gar nicht ihr selbst gehörte. Vielmehr war er auf ihren bereits seit etlichen Jahren verstorbenen Ehemann ausgestellt. Eine Berechtigung dafür, von einem solchen Parkausweis selbst Gebrauch zu machen, war bei der Fahrzeugführerin nicht festzustellen.
Vielmehr ist der Grund für das Parken auf einem solchen Parkplatz wohl eher darin zu suchen, dass diese Parkplätze nahe am Eingang des Einkaufszentrums liegen und so kurze Wege ermöglichen und zudem oft frei sind.
Letztlich hat sich aber die missbräuchliche Verwendung des Parkausweises nicht ausgezahlt. Gegen die Fahrzeugführerin wurde ein Strafverfahren wegen missbräuchlicher Verwendung von Ausweispapieren eingeleitet und der fragliche Parkausweis wurde sichergestellt. Die Dame darf nun mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
Da solche oder ähnliche Verstöße immer wieder festzustellen sind, weißt die Verkehrspolizei Weilheim auf diesem Wege ausdrücklich darauf hin, dass solche Parkausweise nur durch die Personen verwendet werden dürfen, für die sie auch ausgestellt wurden. Eine Verwendung durch andere Personen ist strafbar und kann zum Entzug der Parkberechtigung führen.
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