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Bernbeuren: Unfallflucht mit strafrechtlichen Folgen

Blaulicht Symbolbild: aloys.news

Bernbeuren – Am Mittwoch 22. Januar, gegen 15 Uhr meldeten Verkehrsteilnehmer einen verunfallten blauen Pkw im Bereich Holzwiesen/Hinterklausmen auf der Kreisstraße WM3, kurz nach der Landkreisgrenze bei Bernbeuren. Der Pkw fuhr aus Richtung des Landkreises Ostallgäu kommend an und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Dabei kollidierte er mit einem hölzernen Mast der Deutschen Telekom. Der Mast brach ab und wurde lediglich noch vom Kabel gehalten.

Das Fahrzeug wurde an der gesamten Front beschädigt, zudem lief etwas Kühlerflüssigkeit aus. Der entstandene Sachschaden beläuft sich am Pkw bei etwa 3000 Euro und am Masten mindestens auf 2000 Euro.

Nach dem Anstoß verließen die beiden Insassen das Fahrzeug und liefen sofort in nördliche Richtung in ein Waldgebiet. Die Verkehrsteilnehmer konnten diese als ca. 20-25 Jahre alte Männer, ca. 180 cm groß, mit dunkler Bekleidung und weißer Mütze beschreiben. Die erste Polizeistreife konnte den verlassenen Pkw feststellen, an dem keine Kennzeichen angebracht waren. Im Fahrzeug befanden sich zwei volle Koffer mit Bekleidung, ein defektes Mobiltelefon und eine polnische Bankkarte. Zudem wurden noch Arbeitshandschuhe und eine Sturmmaske aufgefunden. Eine Fahndung nach den beiden Insassen im Umfeld der Unfallstelle verlief zunächst negativ. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und abgeschleppt. Über die Fahrgestellnummer konnte die polnische Zulassung des Kleinwagens ermittelt werden. 

Zudem wurde über die Bankkarte der mutmaßliche Fahrzeugführer ermittelt. Bei diesem handelt es sich um einen 21jährigen Ukrainer, der als Monteur in Deutschland arbeitet und in einer Arbeiterunterkunft im SOG wohnt. Auch dessen Beifahrer wurde ermittelt, es handelt sich um einen 20jährigen Ukrainer, ebenfalls als Monteur in Deutschland beschäftigt und auch in der Arbeiterunterkunft aufhältig. Als die beiden Herren am späten Abend in ihrer Unterkunft angetroffen wurden, gab der 21-Jährige zu, den Unfall verursacht zu haben. Da er stark alkoholisiert war, musste eine Blutentnahme durchgeführt werden, sein Führerschein wurde sichergestellt. Bei seinem Beifahrer stellte sich heraus, dass er zwar einen tschechischen Aufenthaltstitel besitzt, jedoch über keine Dokumente verfügt, die ihn in Deutschland zur Arbeit berechtigen. Gleiches gilt für den Fahrer, der auch nicht über die entsprechenden Papiere verfügt. Während der Ermittlungen in der Arbeiterunterkunft mischte sich ein bislang völlig unbeteiligter 36-jähriger Lette, ein Arbeitskollege der Ukrainer, in die Ermittlungen der Polizei ein. Der Lette war stark alkoholisiert, wollte die polizeilichen Maßnahmen stören und filmte die Polizeibeamten. Den mehrfachen Aufforderungen, sich zu beruhigen und das filmen einzustellen, kam der Balte nicht nach, weshalb er in Gewahrsam genommen werden musste. Hierbei leistete er Widerstand und musste gefesselt werden. Seinen Rausch schlief er bei der Polizei aus. Die Ukrainer verhielten sich weitgehend kooperativ.

Letztlich mussten einige Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Fahrer des Pkw: Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Störung von Telekommunikationsanlagen und einem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz.. Den Beifahrer erwartet ebenfalls ein Strafverfahren gegen das Aufenthaltsgesetz. Hierin dürfte unter anderem der Grund für die „Flucht" vom Unfallort zu suchen sein. Der ursprünglich unbeteiligte Lette muss sich wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes verantworten. (Pressemeldung der Polizei Schongau)

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