Landkreis Starnberg – Aufgrund der im Vorfeld erlassenen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Starnberg war die Polizei im Stadtgebiet Starnberg, den Gemeinden Gilching, Gauting und Herrsching mit starken Kräften vorbereitet. Hierzu wurden die örtlichen Inspektionen von der Bayerischen Bereitschaftspolizei, den Zentralen Ergänzungsdiensten des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord und der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck umfangreich unterstützt. So heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei.
Nach einer kurzfristigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München war am frühen Abend die Allgemeinverfügung nicht mehr vollziehbar. Die Einsatzkräfte hatten daher ab 18 Uhr in der Stadt Starnberg und den Gemeinden Gauting, Gilching, Pöcking und Herrsching fünf Versammlungen zu betreuen (Stand 21:00 Uhr), die nicht angemeldet waren. Das Landratsamt Starnberg und die verschiedenen Polizeidienststellen stimmten sich dabei hinsichtlich der nicht vollziehbaren Allgemeinverfügung noch am Abend eng ab.
Die Polizei gewährleistete hierbei bei allen genannten Versammlungen einen in jeder Hinsicht störungsfreien Verlauf. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit seinen nachgeordneten Dienststellen steht auch künftig in fortwährendem, engem Austausch mit dem Landratsamt Starnberg.
Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord ermahnt nochmals dazu, Versammlungen im Vorfeld anzumelden. Die Behörden verfolgen dabei zwei Ziele: Eine Planung des Versammlungsablaufes im Sinne einer sicheren Durchführung und die Minimierung der Beeinträchtigung für die unbeteiligte Bevölkerung.
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