Weilheim – Am Samstag 4. März gegen 7.45 Uhr befand sich ein 77-jähriger Weilheimer an der Ammer Höhe Gewerbegebiet Trifthof beim Joggen, als ihn unvermittelt ein freilaufender Mischlingshund eines 65-jährigen Weilheimers zweimal jeweils in die Unterarme biss. 

Der Hundehalter musste den Hund erst von dem Geschädigten wegzerren bevor er ihn anleinen konnte. Der Geschädigte erlitt an beiden Unterarmen Bissverletzungen, die er eigenständig ärztlich untersuchen lassen wird. Den Hundehalter erwartet nun eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Zudem wird das Ordnungsamt der Stadt Weilheim in Kenntnis über den Vorfall gesetzt. 

Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Weilheim unter 0881/6400 zu wenden. Die Polizeiinspektion Weilheim weist bei dieser Gelegenheit (und auch aufgrund einiger ähnlich gelagerter Fälle in der letzten Zeit) darauf hin, dass laut Stadtsatzung Weilheim in sämtlichen Grünanlagen der Stadt Weilheim das mitführen von Hunden verboten ist, außer auf Wegen wenn sie an der kurzen Leine geführt werden. Außerhalb der Grünanlagen der Stadt Weilheim muss sichergestellt werden, dass die Hunde niemanden gefährden (insbesondere Kinder) und auch dem Wild nicht nachstellen. 

In Wasserschutzgebieten, ausgewiesenen Biotopen und Naturschutzgebieten (z.B. direkt an der Ammer bei Beschilderung) ist das Mitführen von Hunden ebenfalls nicht gestattet. Auch ist der Hundehalter stets für die Beseitigung des Hundekots verantwortlich. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.