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Schongau: Mann erleidet Schussverletzung - Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln

Blaulicht Symbolbild: aloys.news

Schongau – Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdienst fanden am Samstagmorgen, 10. Januar, in Schongau einen 42-Jährigen mit einer lebensgefährlichen Schussverletzung vor. Die Kriminalpolizeiinspektion Weilheim übernahm die Ermittlungen gegen einen am Tatort anwesenden Mann wegen des Verdachts eines Unterlassungsdelikts.

Am Samstag (10. Januar 2026), gegen 8.35 Uhr, ging bei der Integrierten Leitstelle Oberland die Mitteilung ein, dass ein Mann in Schongau eine Schussverletzung erlitten habe. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte wurde ein 42-Jähriger mit schweren Verletzungen aufgefunden. Ebenfalls am Tatort konnte ein 62-jähriger Mann unverletzt angetroffen werden. Nach derzeitigen Erkenntnissen steht dieser zumindest im Verdacht, trotz der offensichtlich schweren Verletzung seines Bekannten untätig geblieben zu sein.

Der Verletzte wurde durch Rettungskräfte erstversorgt und anschließend mit einem Rettungshubschrauber in ein Klinikum gebracht. Nach einer operativen Versorgung befindet sich der Schongauer in einem kritischen Zustand.

Die ersten Maßnahmen vor Ort erfolgten durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion Schongau. Noch am Morgen übernahm der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim die Ermittlungen. Diese werden nun unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II durch das Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim fortgeführt. Neben dem Fachkommissariat 7 (Spurensicherung) sind auch Gutachter des Bayerischen Landeskriminalamts und des Instituts für Rechtsmedizin München an der Aufklärung des Sachverhalts beteiligt.

Die Hintergründe hinsichtlich der Schussverletzung des 42-jährigen Deutschen sind aktuell unklar und Gegenstand der laufenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen.

Derzeit ermitteln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei wegen des Verdachts eines Unterlassungsdelikts gegen den am Tatort anwesenden 62-jährigen Deutschen aus dem westlichen Landkreis Weilheim-Schongau. Gegen diesen wurde durch die Polizei die vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. (Pressemeldung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd)

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