Landsberg/Eresing – Am Donnerstag wurde per Flyer und im Lokalradio ein sogenannter „Haustür-Flohmarkt" in Eresing beworben. Verkäufer sollten demnach ihren Stand vor der eigenen Haustür aufbauen und der Veranstalter veröffentliche kurz vor Beginn einen Ortsplan mit den Flohmarktstandorten.
Der Veranstalter wurde im Vorfeld von den Sicherheitsbehörden darauf hingewiesen, dass Flohmärkte nach den aktuell geltenden Regelungen nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht zulässig seien.
Bei einer Überprüfung am 03. Juni stellten Beamte der Polizeiinspektion Landsberg in Eresing ca. 40 Flohmarktstände fest. Mit weiteren Unterstützungskräften benachbarter Dienststellen wurde die unerlaubte Veranstaltung unterbunden. Gegen 23 Personen wurde eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet. Zudem wurde gegen drei Personen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, nachdem sie ihre Personalien nicht bzw. falsch angaben.
Die Ermittlungen zum Betreiber oder Veranstalter dauern an
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