Weilheim/Seeshaupt – Ein 53-jähriger Geretsrieder wollte am gestrigen Vormittag ein kleines Segelboot, eine sogenannte Jolle, auf einem Bootstrailer von Andechs nach Geretsried überführen. Bei einer Polizeikontrolle in Seeshaupt fiel jedoch auf, dass neben der fehlenden Beleuchtung auch kein amtliches Kennzeichen an dem Anhänger angebracht war. Der Bootstrailer war gar nicht zugelassen und so endete die Weiterfahrt abrupt auf einem Parkplatz. Erst eine Stunde später konnte der Bootstrailer samt Jolle auf einen zugeführten Anhänger aufgeladen und nach Geretsried gebracht werden. Dem Bootsbesitzer droht jetzt ein Bußgeld in dreistelliger Höhe. Hinzu kommt, dass sich der Familienvater für die Überführung rote Kennzeichen, sogenannte „Händlerkennzeichen", von einem Kfz-Händler in Geretsried ausgeliehen hat. Diese Kennzeichen waren nicht an dem Trailer angebracht, sondern wurden im Zugfahrzeug mitgeführt. Der Kfz-Händler wird demnächst Post von der Zulassungsstelle erhalten, da die rote Nummer nur für betriebsinterne Fahrten zulässig ist; private Überführungen sind nicht zulässig.
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