Weilheim – Am 11.04.2022 um 06:30 Uhr wurde im Ortsbereich Weilheim ein 19 Jähriger Murnauer dabei angetroffen, wie er mit einem elektronisch angetriebenen Longboard öffentlichen Verkehrsgrund befuhr. Das Longboard war nicht versichert, zudem fuhr es bauartbedingt schneller als 25 km/h. Der Fahrer konnte eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, welche zum Führen dieses Fahrzeuges nicht ausreichend war.

Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Anzeigen aufgrund Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Fahrzeugzulassungsverordnung. Das Fahrzeug wurde vor Ort sichergestellt.

Von der Verkehrspolizeiinspektion Weilheim erfolgt hierbei der Hinweis, dass für sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge, welche bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h aufweisen, bei der Benutzung auf öffentlichen Verkehrsgrund, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Für die Erlangung einer solchen Versicherung ist eine Betriebserlaubnis Voraussetzung.