Vorschläge bitten bis spätestens 31. Juli 2023 schriftlich beim Landratsamt Weilheim- Schongau, Vorzimmer der Landrätin, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim, einreichen.
Vorschlagsberechtigt ist Jedermann. Es können vorgeschlagen werden Leistungen und Verdienste von natürlichen und juristischen Personen, Personengruppen, Institutionen oder Arbeitsgemeinschaften.
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