Herrsching – Am 22. März 2021 hat der Herrschinger Gemeinderat in seiner Sitzung einstimmig dafür gestimmt, Streetart an der Westseite der „Bofrost-Halle", eine gemeindliche Liegenschaft in der Ladestraße 5 in Herrsching, zu erlauben. Damit ist das bemalen der Wand auf der Seite, die den Gleisen zugewandt ist, ab sofort legal.
Das Angebot beruht auf einem Vorschlag des Herrschinger Streetworkers Jan Pleines sowie von Christian Kreilkamp von der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stellwerk - Haus der Jugend. Sie hatten ein Positionspapier mit konzeptionellen Leitgedanken für das Projekt erarbeitet und den Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat vorgelegt. Seit längerem gab es den Wunsch aus der jungen Bevölkerung, einen legalen Platz für Graffiti und sonstige Streetart zu haben. Jugendarbeit hat unter anderem die Aufgabe, junge Menschen bei der Herausbildung ihrer Identität zu unterstützen und somit auch kreativen Interessen Raum zu geben. Graffiti ist mittlerweile als eine Ausprägung der Jugendkultur anerkannt und vielerorts gefördert. Neben einem Anknüpfungspunkt der Jugendarbeit geht es aber auch um die Schaffung eines öffentlichen Raumes in der Mitte des Ortes, der von verschiedenen Gruppen und Individuen gestaltet werden kann und von vielen Menschen gesehen wird. Für die Benutzung der Wand gibt es ein Regelwerk. So müssen z.B die Fenster der Wand freibleiben, verletzende Inhalte werden nicht geduldet und gegenseitiger Respekt wird eingefordert.
Erfahrungen aus anderen Städten und Gemeinden, auch mit ähnlichen Einwohnerzahlen wie in Herrsching, zeigen fast ausschließlich positive Erkenntnisse mit vergleichbaren Angeboten. Neben der individuellen Nutzung der Wand sind Workshops mit professionellen Künstler*innen durchführbar, bei denen es sowohl um Kreativität geht, als auch über die vielfältigen Folgen von illegalem Graffiti aufgeklärt werden kann. Bei dem Projekt geht es um die Schlüsselbegriffe Prävention, Partizipation, Identifikation und Mitbestimmung, Kommunikation sowie Gestaltung und Kreativität.
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