Am 10. Dezember 1948 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen, die im Pariser Palais de Chaillot tagte, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte an.
Mit dieser Erklärung, die einem Entwurf der damaligen Präsidentin der UN-Kommission für Menschenrechte, Eleanor Roosevelt (Frau des amerikanischen Präsidenten Frank D. Roosevelt) folgte, wurde die Grundlage gelegt für eine der wichtigsten Aufgaben der UNO, dem Schutz der Menschenrechte. Bei der Abstimmung entschieden sich 48 Staaten für die Erklärung und sechs Mitglieder enthielten sich der Stimme. Darunter waren die Sowjetunion, Saudi Arabien und Südafrika.
Heute findet die Erklärung ungeteilte Zustimmung in der internationalen Staatengemeinschaft. Die inzwischen 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen - 1945 waren es 51 Gründungsmitglieder - erkennen die grundlegenden Menschenrechte, die für jeden Menschen gleichermaßen gelten, an. Damit stimmen sie der Auffassung zu, dass jedem Menschen von Natur aus Grundfreiheiten zustehen, wie das Recht auf Gleichheit, auf Unversehrtheit, auf Eigentum, auf Meinungs- und Glaubensfreiheit sowie auf Widerstand gegen Unterdrückung.
Die hier formulierten Prinzipien sind bereits in der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 formuliert und 1789 in der Déclaration des droits de l`homme et du citoyen der Französische Revolution. Sie sind Teil des politischen Kampfes der Sicherung der Freiheit des Individuums gegenüber dem Staat.
Dass die Prinzipien der Menschenrechte erst sehr viel später in die Praxis umgesetzt wurden, zeigt ein Blick in die Geschichte: Erst am 1. Mai 1808 wurde im Königreich Bayern die Leibeigenschaft abgeschafft, im Sezessionskrieg (1861-1863) ging es unter anderem um die Abschaffung der Sklaverei in den USA, wo bis zum heutigen Tag in manchen Bundesstaaten Schwarze de facto immer noch diskriminiert werden. Im November 1990 hielt das schweizerische Bundesgericht einstimmig in öffentlicher Beratung fest, dass den Frauen im Kanton Appenzell Innerrhoden die politischen Rechte zuständen. Damit wurde das Frauenstimmrecht im letzten Kanton auf dem Weg der Rechtsprechung durch das oberste Gericht eingeführt.
Die Ausführungen über die Gleichberechtigung der Frauen und Religionsfreiheit in vielen arabischen Ländern, in Afghanistan oder in Fernost sowie zum Recht auf Meinungs- und Glaubensfreiheit zum Beispiel in der Türkei, in China oder Russland erspare ich mir. Die Beispiele hierfür wären zu viele.
Die am 1. Dezember 1946 verabschiedete Verfassung des Freistaats Bayern formuliert in Art. 100: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Genauso ist es in Art.1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes formuliert, das am 23.Mai 1949 verabschiedet wurde. Abs. 2 ist ein Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Auch wenn die Erklärung der Menschenrechte für die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen keinen bindenden Charakter hat, ist sie ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte und ein wichtiges Rechtsdokument für internationale Politik.
Seit 1950 wird der 10. Dezember alljährlich als "Tag der Menschenrechte" begangen.
Am heutigen 10. Dezember, dem 125. Todestag des Stifters des Nobelpreises, Alfred Nobel, werden in Oslo die Journalistin Maria Ressa von den Philippinen und der Journalist Dmitri Muratow aus Russland mit dem Friedensnobelpreis des Jahres 2021 ausgezeichnet. Sie werden, wie es in der Begründung heißt, „für ihren couragierten Kampf für die Meinungsfreiheit auf den Philippinen und in Russland" geehrt.
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