Landkreis Landsberg am Lech – Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Landsberg am Lech bleibt niedrig (aktuell 29,9 – RKI 19.03.2021). Damit wurde der Wert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten. Dies bedeutet, dass ab Sonntag, 21.03.2021 (00:00 Uhr) die Kontaktbeschränkungen gelockert werden können. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt folgende Regelungen gelten: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet a) mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, sowie b) zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, c) solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Hinweise: a) Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. b) Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensge-meinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen ge-meinsamen Wohnsitz haben. Das Landratsamt Landsberg am Lech hat dies amtlich bekannt gemacht – Amts-blatt Nr. 17/2021 – auch einzusehen unter www.landratsamt-landsberg.de |
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