Schriftgröße: +
3 Minuten Lesezeit (558 Worte)

Abitur mit Maskenpflicht. Die neuen Regelungen für Bayern, die ab morgen, 28. April gelten.

Die Bayerischer Staatskanzlei im Münchner Hofgarten. Archivfoto: aloys.news

München – Impfen wirkt und ist der einzige Weg aus der Pandemie. Mittlerweile hat rund jeder Vierte der Einwohnerinnen und Einwohner Bayerns eine Erstimpfung erhalten. Wer zweimal geimpft ist, sollte auch mehr Freiheiten zurückbekommen. Es kommt nun darauf an, die Impfungen noch mehr und schneller als bisher in die Breite zu bringen. Erforderlich hierfür sind schnelle und mehr Lieferungen weiterer Impfdosen. Ebenso müssen die Betriebsärzte zügig in die Impfkampagne eingebunden werden. Das anfangs notwendige Korsett der verschiedenen Impfregelungen des Bundes, insbesondere die Impfpriorisierung, ist nicht mehr angebracht. Es muss gelockert werden, damit Impfungen in ganzen Betrieben und Behörden, in Familien und Abschlussklassen erfolgen können. Wer freier impft, impft effizienter.

1. Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung folgende Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die morgen, 28. April in Kraft treten sollen und die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes des Bundes nachzeichnet:

1.1 Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt.

1.2 Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.

1.3 Autokinos werden inzidenzunabhängig zugelassen. Voraussetzung ist jeweils ein ausreichendes Infektionsschutzkonzept des Betreibers. Für die Besucher besteht außerhalb von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände FFP2-Maskenpflicht.

1.4 Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz 100 gelten für sie die in der 12. BayIfSMV bereits jetzt gegebenen Öffnungsmöglichkeiten.

1.5 Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.

1.6 Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist auch weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Es wird klargestellt, dass dieser bereits bisher geltende Grundsatz auch künftig im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen weitergilt.

1.7 Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.

1.8 Während der Abiturprüfungen und allen anderen Abschlussprüfungen besteht für alle Schülerinnen und Schüler Maskenpflicht.

2. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Verteilung von rund 2,0 Mio. Stück Schutzmasken vom Typ FFP-2 oder vergleichbarem Schutzstandard aus dem Bayerischen Pandemiezentrallager an die staatlichen, kommunalen und privaten Schulen zu veranlassen. Diese sollen vorrangig demjenigen schulischen Personal zur Verfügung gestellt werden, das in die Durchführung der Abschlussprüfungen bzw. in Übertrittsklassen einbezogen ist.

3. Alle am Hochschulbetrieb Beteiligten haben zum Gelingen eines Hochschullebens unter Pandemiebedingungen durch individuelle Beiträge beigetragen. Ihnen gilt der Dank der Staatsregierung. Sie hat die Belange der Studentinnen und Studenten und der Hochschulen auch während der weiteren Pandemiebekämpfung fest im Blick.

Der Ministerrat beschließt, die zur Finanzierung der Selbsttests im Sommersemester 2021 für die staatlichen und die überwiegend staatlich refinanzierten staatlich anerkannten Hochschulen erforderlichen Ausgabemittel zur Durchführung des vorgeschlagenen Testkonzepts im Hochschulbereich in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro aus den bei Mitteln des Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.

Ort (Karte)

0
×
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

"Wabernder Wasserschatten..." Ein whatsapp-Kunstpr...
Testzentrum Penzing ist ab sofort auch an Sonn- un...

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 19. April 2024

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://aloys.news/

Anzeige
Anzeigen
Werben bei aloys.news
Gärtnerei Niedermeier

Beliebteste Artikel

21. September 2023
Aktuelles
Ammersee West – Heute ist der letzte Tag des kalendarischen Sommers. Die Seen sind noch warm. Daher informieren wir Sie weiterhin täglich auf aloys.news wie warm oder auch wie kalt aktuell die Seen si...
30670 Aufrufe
23. Juni 2021
Aktuelles
Starnberg/Herrsching – Folgende Pressemitteilung bekam aloys.news gestern von der Gemeinde Herrsching: Liebe Bürger*innen, derzeit häufen sich wieder die Hinweise auf Zerkarienbefall bei Badenden. Vor...
13929 Aufrufe
15. August 2021
Meinung
In eigener Sache – Es wird keinen Lockdown mehr geben, versprechen uns die Politiker. Statt dessen kommt 3G. Gekauft, gekühlt, getrunken? Schön wär's. Geimpft, genesen, getestet. Ich als Eure Gastgebe...
11287 Aufrufe
09. April 2021
Aktuelles
Landkreis Landsberg am Lech – Antigen-Schnelltests haben ihren Namen daher, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich w...
10626 Aufrufe
01. Juli 2020
Aktuelles
aloys.news ist die regionale, kostenfreie Online-Zeitung für aktuelle Nachrichten, Meldungen und Beiträge aus den Landkreisen Landsberg am Lech, Starnberg, Fürstenfeldbruck und Weilheim...
8986 Aufrufe