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Bei Ausbruchsgeschehen in Altenheimen im Landkreis Starnberg gibt es Hilfeleistung durch Bundeswehr

Dr. Bernhard Junge-Hülsing (Mitte) und SoldatInnen bei der Einweisung zur Durchführung von Antigen-Schnelltests. die Foto: Landratsamt Starnberg


Landkreis Starnberg – Das Ausbruchsgeschehen in den Altenheimen des Landkreises beschäftigt die Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landratsamt intensiv. Um ein Einbringen über Besucher und eigenes Personal auszuschließen, haben die Einrichtungen Testkonzepte entwickelt und Antigen-Schnelltests beschafft. Jedoch ist das Personal derzeit sehr knapp und eingespannt. Zehn Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden die Einrichtungen deshalb jetzt bei dieser Tätigkeit unterstützen. Landrat Stefan Frey: „Am 16. Januar haben wir den Hilfeleistungsantrag gestellt, am 19. Januar ist die Zusage der Unterstützung durch die Bundeswehr eingegangen und gleich am nächsten Tag konnten wir die Soldatinnen und Soldaten in ihre Tätigkeit einweisen. Ich hoffe, dass wir die Lage in unseren Heimen damit entspannen können."

Roland Schwankhart, Pflegeleiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz und Dr. Bernhard Junge-Hülsing (Koordinierender Arzt Landkreis Starnberg) haben die SoldatInnen des Gebirgsjägerbataillion 233 aus Mittenwald im Sitzungssaal des Landratsamtes in ihre Tätigkeiten eingewiesen und in der Durchführung von Antigen-Schnelltests geschult. Landrat Stefan Frey: „Ich danke den Verantwortlichen in der Bundeswehr, dass man uns hier schnell und unbürokratisch hilft."

Die SoldatInnen kommen jetzt in den Altenheimen Rummelsberger Stift Starnberg und Söcking, sowie im Caritas Marienstift Gauting zum Einsatz. Darüber hinaus wird bei der IWL-Behinderten-Werkstatt in Machtlfing ein Testzentrum eingerichtet. In dem Testzentrum sollen Mitarbeiter der Einrichtung getestet werden, damit eine Einbringung des Coronavirus, in Verbindung mit einem dort vorliegenden umfangreichen Hygieneprogramm, bestmöglich verhindert wird.

Mit dem Hilfeleistungsantrag hat der Landkreis das Angebot des Bundeskanzleramtes vom 15. Januar aufgegriffen. In dem Schreiben wurde angekündigt, dass der Bund einen öffentlichen Aufruf zur Gewinnung von zusätzlichem Testpersonal starten wird. Dieses Personal soll den Einrichtungen zur Verfügung stehen, bis sich durch die angelaufene Impfkampagne die Situation entspannt hat. Bis das so weit ist, wird der Bund Personal der Bundeswehr für die Durchführung von Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe kurzfristig zur Verfügung stellen. Anschließend soll das Bundeswehrpersonal durch die über den Aufruf gewonnenen Tester ersetzt werden.

Der Schutz von Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe gepflegt, betreut und behandelt werden, hat in der Pandemiebewältigung höchste Priorität. Denn diese Menschen haben bei einer SARS-CoV-2-Infektion ein erhöhtes Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe. Zugleich soll aber verhindert werden, dass die Menschen isoliert werden, vereinsamen und von der Teilhabe am Leben abgeschnitten sind. Um Infektionsschutz und Teilhabe in Einklang zu bringen, gibt es die Testverordnung, nach der Bewohner, Personal und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe zu testen sind. Damit soll der Eintrag von Infektionen in die Einrichtungen vermieden und ein angemessenes Maß an Kontakt und Besuch ermöglicht werden.

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