München – Wie die Pressestelle der bayerischen Staatsregierung berichtet, hat der Ministerrat in seiner Kabinettssitzung am Donnerstag den Regierungsentwurf für den bayerischen Haushalts 2021 beschlossen. Der 70,2 Milliarden-Euro-schwere Jahreshaushalt ist ein klares Zeichen für Sicherheit, Stabilität und Zukunft in der aktuellen Krisenzeit. Besonderes Zeichen von Solidität der bayerischen Finanzpolitik ist das Ziel, trotz umfangreicher Hilfsprogramme und wichtiger Zukunftsinvestitionen, die krisenbedingte Neuverschuldung für die Jahre 2020 und 2021 auf die Gesamtsumme von 20 Mrd. Euro zu begrenzen.
Aus Sicht der Staatsregierung würde ein blindes Ansparen gegen die Krise, die derzeitige extrem schwierige Situation für die Menschen und die Wirtschaft nur verschärfen. Vielmehr möchte die Staatsregierung dringend notwendige Impulse in den Bereichen Gesundheit, Bildung sowie Technologie und Forschung geben. Im Regierungsentwurf sind daher knapp 10 Milliarden Euro für wichtige Zukunftsinvestitionen enthalten – ein Rekord. Den größten Block stellen die Bildungsausgaben mit insgesamt rund 23,7 Mrd. Euro dar. Die Ausgaben für das Gesundheitswesen betragen insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro. Gleichzeitig werden Gesundheits- und Bildungswesen auch personell deutlich gestärkt: 501 neue Stellen sind für den Öffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehen, 1.250 zusätzliche Stellen für Lehrer. Insgesamt sieht der Regierungsentwurf über 5.500 neue Stellen vor.
Der kommunale Finanzausgleich wird mit über 10,3 Milliarden Euro in der Größenordnung des Vorjahres fortgeführt – ein wichtiges Zeichen, dass der Freistaat auch in Krisenzeiten zuverlässiger Partner seiner Kommunen ist.
Auch bei den bayerischen Sozialprogrammen sind keine Kürzungen vorgesehen. So werden beispielsweise das bayerische Familiengeld, der Pflegebonus und die Förderung von Kindertageseinrichtungen weitergeführt. Für Klimaschutzoffensive und das Maßnahmenpaket Artenschutz sind insgesamt rund 153 Millionen Euro vorgesehen.
Im nächsten Schritt wird der Regierungsentwurf dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet.
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