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Öffnungszeiten der beiden Corona-Testzentren im Landkreis Fürstenfeldbruck ab Montag, 12. April, für Schnelltests und neue Schnellteststrecke bereits ab 7 Uhr morgens.

Corona-Testzentrum. Symbolfoto: aloys.news

Landkreis Fürstenfeldbruck – Mit Beginn des Unterrichts nach den Osterferien bieten die beiden Testzentren für Corona-Tests in Fürstenfeldbruck und Germering auch Schnelltests in den frühen Morgenstunden an. Beide Teststationen öffnen von Montag bis Freitag bereits ab 7 Uhr für Kinder mit leichten Symptomen, damit diese einen kostenlosen Schnelltest erhalten können. Neu ist eine Teststrecke für Schnelltests im Testzentrum Germering. Zudem können sich Bürgerinnen und Bürger künftig auch für Schnelltests online registrieren.

Kinder mit leichten Symptomen dürfen entsprechend der derzeitigen Regelungen nach den Rahmenhygieneplänen der jeweiligen Staatsministerien nur mit dem Nachweis eines negativen Tests die Kindertageseinrichtung bzw. Schule besuchen. Für diese sogenannten PoC-Antigen-Schnelltests bieten die Testzentren jetzt speziell für Kinder reservierte Zeiten an.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigen benötigen vor der Testung eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, wie sie auch auf der Homepage des Landratsamtes unter „Bayerische Testzentren im Landkreis Fürstenfeldbruck/wichtige Hinweise" veröffentlicht ist, sowie ein gültiges Ausweisdokument.

Neue Öffnungszeiten und Schnellteststrecke

Im Testzentrum Fürstenfeldbruck an der Zenettistraße 13 werden für Schnelltestungen von

Kindern die beiden Morgenstunden von 7 bis 9 Uhr reserviert.

Alle weiteren Testungen im Rahmen der bayerischen Teststrategie, im Wesentlichen also Schnelltests und PCR-Testungen mit Laboranalyse finden für alle Personen ohne Symptome ausschließlich in der Zeit von 9 bis 16 Uhr statt.

Symptomatische Personen können sich in Fürstenfeldbruck nur zwischen 16 und 18 Uhr testen lassen. Die Öffnungsregelungen für Samstag bleiben unverändert.

In Germering wird das bestehende Testzentrum an der Kerschensteiner Straße 147 um eine zusätzliche Schnellteststrecke erweitert. Hier werden durchgängig Schnelltests von 7 bis 18 Uhr angeboten, am Samstag von 8 bis 14 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 17 Uhr.

PCR-Testungen mit Laboranalyse finden weiterhin parallel dazu statt, für alle symptomatischen Personen nunmehr von 7 bis 10 Uhr von Montag bis Freitag, von 8 bis 10 Uhr samstags sowie von 9 bis 11 Uhr an Sonn- und Feiertagen.

Personen ohne Symptome erhalten den Abstrich weiterhin wie schon bisher an Werktagen ein-schließlich Samstag ab 10.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 11 Uhr. 

Die geänderten Öffnungszeiten sind auch an den Informationstafeln bei den Testzentren und auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck nachzulesen.

Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts vor und in den Testzentren eine FFP2-Maske tragen. Das Landratsamt bittet alle Testwilligen, auch bei einer eventuell auftretenden Warteschlage eine FFP2-Maske zu tragen und auf die notwendigen Hygieneabstände zu achten.

Neu: Online-Registrierung auch für Schnelltests

Damit ein weitgehend reibungsloser, zügiger Ablauf auch bei den Schnelltestungen gewährleistet ist, kann auch hier ab Montag, 12.04.2021 eine persönliche Registrierung vor Ort per Smartphone, Tablet oder vorab über das Internet erfolgen. Der Vorteil: Für Registrierte entfällt die Wartezeit bis zum Erhalt des Ergebnisses des Schnelltests. Unmittelbar nach der Auswertung werden diese per E-Mail oder SMS auf das digitale Gerät gesendet. Wer sich für einen Schnelltest nicht online registrieren möchten, erhalt nach zirka einer halben Stunde eine Testbescheinigung auf Papier.

Der Weblink für die Onlineregistrierung ist unter https://www.lra-ffb.de/corona-testzentren und an den Teststationen veröffentlicht. Es handelt sich dabei nicht um eine Terminreservierung, sondern nur um eine Voraberfassung der persönlichen Daten.

In beiden Teststationen im Landkreis Fürstenfeldbruck, die kostenlose Sars-CoV-2-Testungen nach der bayerischen Teststrategie anbieten, werden keine Negativbescheinigungen für testpflichtige Reisen ins Ausland ausgestellt. Reisende werden gebeten, sich an ihren Arzt oder die Testzentren an den Flughäfen zu wenden. 

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