München/Landsberg am Lech – Die Landesanwaltschaft Bayern hatte im Zusammenhang mit den Derivatgeschäften der Stadt Landsberg am Lech im Jahre 2012 auch ein Disziplinarverfahren gegen den Oberbürgermeister a.D. Ingo Lehmann eingeleitet. Sie hat nunmehr nach umfassender Prüfung des Sachverhalts festgestellt, dass seitens Herrn Lehmann keine Dienstpflichtverletzung vorliegt. Das Disziplinarverfahren wurde daher eingestellt und die Kosten des Verfahrens dem Freistaat Bayern auferlegt. Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl: „Ich bin froh, dass dieses Verfahren nach so langer Dauer zu einem guten Abschluss geführt wurde."
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