Enders: „Die „Weiße-Westen-Politik" der Bundesregierung, bei der ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, welches in der Praxis kaum umsetzbar ist, bringt uns bei einem solch wichtigen Thema nicht weiter!"
Susann Enders, Betreuungsabgeordnete der Freie Wähler Landtagsfraktion für den Landkreis Landsberg am Lech und Krankenschwester kennt die Defizite, die eine vom Bund und in Bayern von der CSU angestrebte Widerspruchslösung bei der Umsetzung in der Praxis hat, genau. Als Krankenschwester war sie selbst über 20 Jahre als OP-Schwester tätig und wirkte auch im Explantationsteam der BG Unfallklinik Murnau bei Organspenden aktiv mit.
Enders wird deutlich: „Die geplante Widerspruchslösung des Bundes ist praxisfern und hört sich nur theoretisch gut an. Eine „Weiße-Westen-Politik", bei der ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, welches in der Praxis kaum umsetzbar ist, bringt uns bei einem solch wichtigen Thema nicht weiter!"
„Wenn ein Patient oder eine Patientin keinen Organspendeausweis besitzt, ist es gelebte Praxis in den Kliniken und Notaufnahmen, nach deren festgestelltem Hirntod die Angehörigen um Erlaubnis für die Entnahme von Organen oder Gewebe zu bitten. Daran ändert auch die vom Bund vorgeschlagene Widerspruchslösung nichts. Deshalb wird die Widerspruchslösung nicht nur ihr Ziel, die Organspendezahl zu erhöhen, verfehlen – sie ist auch ethisch fragwürdig. Nichtäußern ist nicht gleich Zustimmung.", erklärt Enders.
Deshalb setzt sich die Freie Wähler Landtagsabgeordnete Susann Enders für eine Erklärpflicht zur Organspende ein, welche eine bewusste Erklärung „für" oder „gegen" die Organspende beinhaltet - verbunden mit einer Beratungsmöglichkeit für Unentschlossene.
Ebenfalls würde die Erklärpflicht die Angehörigen von der grausamen Verpflichtung entlasten, in einer der schwersten Stunden des Lebens entscheiden zu müssen, ob beim geliebten Angehörigen eine Organspende durchgeführt werden soll oder nicht.
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