Berlin/München/Landsberg am Lech – Die Bayerische Landesgruppe der SPD im Deutschen Bundestag und die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag haben auf Ihrer Klausurtagung Ende Januar die Forderung erhoben, dass der Bund in Zukunft auch direkt Zahlungen an die Kommunen tätigen darf. SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge bekräftigt diese Forderung explizit auch für ihren Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Carmen Wegge: „Der Bund unterstützt die Kommunen mit Investitionen in bisher beispiellosem Ausmaß. Doch die Gelder werden aktuell nur in einem sehr geringen Ausmaß von der Bayerischen Staatsregierung an die Kommunen weitergegeben, während dies in anderen Bundesländern ganz anders ist. Unsere Forderung ist klar: Mindestens 70 % müssen an unsere Landkreise, Städte und Gemeinden weitergegeben werden. Denn unsere Kommunen wissen selbst am besten, wo dringend investiert werden muss. Deshalb machen wir als SPD uns für eine Neuerung stark, damit der Bund auch direkt Gelder an die Kommunen auszahlen darf."
Bisher darf der Bund laut Grundgesetz Gelder aus Fördertöpfen nur an die Bundesländer auszahlen und muss darauf hoffen, dass diese die Gelder dann auch an die Kommunen weitergeben. Die Realität zeigt aber, dass dies gerade in Bayern oftmals nicht der Fall ist. Im Gegenteil: die Bayerische Staatsregierung verzögert die Auszahlung von für die Kommunen bestimmten Geldern oder behält sie ganz ein, um ihre eigenen Haushaltslöcher zu stopfen.
Thomas Salzberger, 1. Bürgermeister Markt Kaufering: „Der Bund und die Länder geben immer mehr Aufgaben an die Kommunen ab. Das ist prinzipiell richtig, denn wir vor Ort wissen am besten, wie wir das Leben unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger vor Ort besser machen können. Sei es mit dem Erhalt von Sportstätten, dem Ausbau lokaler Infrastruktur oder mit lokalen Förderprojekten für den sozialen Zusammenhalt. Doch für die immer größeren Aufgaben unserer Kommunen müssen wir auch entsprechend finanziell ausgestattet werden. Wir werden immer mehr mit kostenintensiven Pflichtaufgaben belastet, wofür wenig finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Wer bestellt, der sollte auch seinen finanziellen Beitrag dazu leisten. Deshalb sollen auch bei entsprechenden Projekten die dafür vorgesehenen Investitionen des Bundes auch wirklich bei uns ankommen."
Um den Investitionsstau bei der öffentlichen Infrastruktur abzubauen, hat der Bund das Sondervermögen von 500 Mrd. Euro durchgesetzt. 100 Mrd. Euro davon gibt der Bund an die Länder zur Unterstützung der Kommunen, wovon 15,7 Mrd. Euro so vom Bund direkt an den Freistaat Bayern fließen.
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