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Klatsche aus Karlsruhe: Ampel-Wahlrecht verstößt gegen Grundgesetz! Pressemitteilung von Michael Kießling

Michael Kießling Foto: Deutscher Bundestag

Berlin/Landsberg am Lech – Nach der heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts über die Wahlrechtsreform der Ampel äußert sich der Landsberger CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Kießling wie folgt

„Das Bundesverfassungsgericht hat über die willkürliche Wahlrechtsmanipulation der Ampel entschieden. Der Versuch der Ampel-Fraktionen, ihre Macht zu zementieren und die Opposition aus dem Parlament zu drängen, ist krachend gescheitert, denn die Abschaffung der Grundmandatsklausel ist verfassungswidrig!

Damit beseitigen die Verfassungsrichter die Gefahr, dass ein ganzes Bundesland nicht mehr durch Direktmandate vertreten ist. Zugleich bedeutet das heutige Machtwort aus Karlsruhe einen herben Schlag für die Ampel, denn damit scheitert sie erneut nach dem Haushalts- und auch Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.

Dass das Bundesverfassungsgericht jedoch eine Zweitstimmendeckung für juristisch möglich hält, bedeutet weniger direkte Teilhabe von Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung im Parlament und somit weniger Demokratie. Denn wenn in einem Bundesland die Zahl der gewonnenen Direktmandate die nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitze im Bundestag übersteigt, werden diese gestrichen. Kurzum: Wenn ein Wahlkreissieger kein Mandat erhält, obwohl er gewählt wurde, werden sich Bürgerinnen und Bürger von der Demokratie entfernen.

Das ist ein fatales Signal in Zeiten steigender Politikverdrossenheit, da sich Wählerinnen und Wähler einen unabhängigen, vor Ort legitimierten Abgeordneten wünschen. Wir werden deshalb dieses Element nach der nächsten Bundestagswahl korrigieren und der direkten Wahl von Abgeordneten wieder mehr Gewicht verleihen."

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