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Kommt die Vogelgrippe auch in den Landkreis Landsberg am Lech? Lesen Sie hier, an welche Regeln sich Tierhalter laut Landratsamt halten müssen.

In mehreren norddeutschen Bundesländern wurde bei Wasser- und Greifvögeln der Erreger der Vogelgrippe gefunden. Foto: Nabu

Landkreis Landsberg am Lech – Wie das Landratsamt des Landkreises Landsberg am Lech heute meldet wurde seit Ende Oktober in mehreren norddeutschen Bundesländern bei Wasser- und Greifvögeln mehrmals der Erreger der hoch ansteckenden Vogelgrippe (HPAI) festgestellt. Für die betroffenen Landkreise wurde die Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet. Sperrgebiete und damit verbundene weitere Einschränkungen wurden bislang vorerst nicht festgelegt, da es sich bei allen Fällen um Ausbrüche bei Wildvögeln handelt.

In der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) wird das Risiko für weitere Einträge des Geflügelpesterregers nach Deutschland sowie der Ausbreitung in der Wasservogelpopulation und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen im Laufe des bevorstehenden Winters als hoch eingestuft.

„Da auch der Landkreis Landsberg mit seinen großen Wasserflächen in den Wintermonaten regelmäßig Rastplatz für viele Zugvögel ist, besteht auch diesen Winter wieder die Gefahr eines Vogelgrippeausbruchs. In Bayern wurde bislang jedoch noch kein Verdachtsfall gemeldet", so der Leiter des Veterinäramtes Landsberg, Dr. Michael Veith.

Dennoch sind gerade Geflügelhalter und Hobby-Geflügelhalter aufgefordert, Ihre Tierhaltungen bei Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie der bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden und grundsätzliche Verhaltensregeln zu beachten:

Regeln für (Hobby-) Geflügelhalter:

  •  Wenn Sie (Hobby-) Geflügelhalter sind, Ihre Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt gemeldet haben, holen Sie dies umgehend unter Angabe von Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere unter der Telefonnummer 08191-129-1374 nach. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden.
  •  Überprüfen Sie Ihre Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen in Ihrem Geflügelbetrieb (u. a. Schutzkleidung, mögliche Reinigung und Desinfektion von Geräten und Gegenständen). Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, um eine mögliche Verbreitung der Seuchenerreger zu vermeiden.
  •  Sobald der Ausbruch der Vogelgrippe bei Wildvögeln im Landkreis festgestellt wird, dürfen Geflügelhalter Ihre Tiere wieder ausschließlich im Stall oder in überdachten Volieren halten. Entsprechende Haltungseinrichtungen sollten bereits jetzt geplant werden, um sie im Seuchenfall möglichst schnell umsetzen zu können. 

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