Landkreis Landsberg am Lech – Für den Landkreis Landsberg am Lech wurde der Wert der 7-Tage-Inzidenz in Höhe von 35 am 24.03.2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten (aktuell 43,2 RKI – 24.03.2021). Damit gelten ab Freitag, 26.03.2021, 00:00 Uhr folgende Regeln: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf (5) Personen nicht überschritten wird. (bisher zwei weitere Hausstände / 10 Personen) Hinweise: a) Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. b) Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. c) Die Regelungen der amtlichen Bekanntmachung zur Feststellung des 7-Tage-Inzidenzwerts vom 19.03.2021 werden durch die Regelungen, die sich aus dieser Bekanntmachung ergeben ersetzt. Das Landratsamt Landsberg am Lech hat dies am 24.03.2021 amtlich bekannt gemacht – Amtsblatt Nr. 19/2021 – auch einzusehen unter www.landratsamt-landsberg.de |
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