Landsberg am Lech – Das Landratsamt Landsberg am Lech hat erneut eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von nicht angemeldeten öffentlichen Versammlungen im Bereich des Hauptplatzes in Landsberg am Lech erlassen.
Auf dem Hauptplatz der Stadt Landsberg am Lech sind demnach am Montag, den 21.02.2022 in der Zeit zwischen 17:00 und 20:00 Uhr geplante, nicht angemeldete öffentliche Versammlungen ohne Veranstalter/Versammlungsleiter in Gestalt weiterer „Spaziergänge" gegen die Corona-Regelungen und/oder Corona-Schutzimpfungen aufgrund erneuter anonymer Aufrufe in den Sozialen Medien und/oder Messengerdiensten oder in ähnlichen Plattformen auf der im Lageplan (Allgemeinverfügung im Amtsblatt) schraffiert gekennzeichneten Fläche untersagt.
FFP2 Maskenpflicht für unangemeldete „Spaziergänger"
Die geplante und unangemeldete als „Spaziergang" betitelte Versammlung am Montag, den 21.02.2022 die sich gegen die Corona-Maßnahmen und / oder Covid-19-Schutzimpfungen richtet, wird dahingehend beschränkt, dass die Versammlungsteilnehmer/innen zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Näheres (Ausnahmen) in der Allgemeinverfügung)
Der Lageplan und die Begründung der Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 15/2022 einzusehen. Dazu gibt es auch eine Pressemitteilung auf der Internetseite des Landratsamtes www.landratsamt-landsberg.de
Die Allgemeinverfügung tritt am 21.02.2022, 00:00 Uhr, in Kraft und am 22.02.2022, 00:00 Uhr, außer Kraft. Sie gilt am 18.02.2022 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt Nr.15/2022 des Landkreises Landsberg am Lech als bekannt gegeben
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