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Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest im Landkreis Landsberg bleiben bestehen

Die Hühner im Landkreis Landsberg müssen weiterhin im Stall bleiben. Foto: pixabay

Landkreis Landsberg am Lech – Das Veterinäramt Landsberg teilt mit, dass die derzeit bestehende, landkreisweite Aufstallungspflicht für Geflügel über Montag, 15. März hinaus verlängert wird. Das Landratsamt informiert die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich umgehend, sobald seitens des Bayerischen Umweltministeriums Lockerungen der Aufstallungspflicht in Aussicht gestellt werden können.

„Im Landkreis Schwandorf ist der Ausbruch der Geflügelpest in einem großen Geflügelbestand mit mehr als 50.000 Tieren zu beklagen, und auch die aktuelle Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geht weiterhin von einem hohen Risiko des Eintrages des Geflügelpesterregers in Hausgeflügelbestände aus. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- bzw. Haustierbestände zu verhindern, hat das Bayerische Umweltministerium die Landratsämter nun angewiesen, bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=24/21 anzuordnen.

Aufgrund der Erregernachweise an Lech und Ammersee gilt der gesamte Landkreis Landsberg als Risikogebiet, erhoffte Lockerungen für unsere Geflügelhalter sind somit zunächst vom Tisch", so Dr. Michael Veith, Leiter des Veterinäramtes.

Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 700 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden, das Seuchengeschehen breite sich immer mehr aus „In Bayern sind insgesamt aktuell 23 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie vier Fälle in Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden, mehr als ein Dutzend Landkreise sind mittlerweile betroffen", erläutert der Veterinär.

Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Die Geltungsdauer der derzeit bestehenden Allgemeinverfügung des Landkreises wird entsprechend verlängert. Dabei werden unter anderem die geographischen Gegebenheiten wie zum Beispiel bekannte Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern sowie die bestehende Geflügeldichte berücksichtigt. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

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