Landkreis Starnberg – Aufgrund des derzeit steigenden Inzidenzwerts im Landkreis Starnberg (Stand heute: 152,9) bleibt die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 weiterhin ernst. Daher wird die bestehende Allgemeinverfügung des Landkreises Starnberg zur Regelung der Infektionsschutzmaßnahmen bis zum 11.05.2021 verlängert.
Die Allgemeinverfügung bleibt unverändert bestehen und regelt das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an Bahnhöfen und Vorplätzen, das Verbot von Alkoholkonsum an bestimmten öffentlichen Plätzen sowie den Besuch von Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen. Die genauen Regelungen der Allgemeinverfügung, die davon betroffenen Bereiche sowie alle weiteren Informationen zum Coronavirus sind unter www.lk-starnberg.de/corona abrufbar.
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