Ein Versand der Briefwahlunterlagen durch die Gemeinden bzw. eine Abholung der Briefwahlunterlagen bei den Gemeinden durch die Wahlberechtigten wird voraussichtlich ab Montag, den 10.02.2025, möglich sein. Diese Verzögerung ist darin begründet, dass erst am 30.01.2025 durch die Bundes- bzw. Landeswahlausschüsse über die endgültige Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird. Erst danach können die Stimmzettel in Druck gegeben und an die Gemeinden verteilt werden.
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