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Zeitraum für Briefwahl bei Bundestagswahl eingeschränkt

Zeitraum für Briefwahl bei Bundestagswahl eingeschränkt Archivbild: aloys.news
Landkreis Weilheim-Schongau – Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am Sonntag 23. Februar gilt ein verkürzter Briefwahlzeitraum für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Weilheim-Schongau. Die Briefwahl ist voraussichtlich erst ab Montag, 10. Februar, möglich.


Ein Versand der Briefwahlunterlagen durch die Gemeinden bzw. eine Abholung der Briefwahlunterlagen bei den Gemeinden durch die Wahlberechtigten wird voraussichtlich ab Montag, den 10.02.2025, möglich sein. Diese Verzögerung ist darin begründet, dass erst am 30.01.2025 durch die Bundes- bzw. Landeswahlausschüsse über die endgültige Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird. Erst danach können die Stimmzettel in Druck gegeben und an die Gemeinden verteilt werden.

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