Landsberg am Lech – Die Stadt Landsberg bittet ihre Bürgerinnen und Bürger aus Gründen des Umweltschutzes auf das Verwenden von Streusalz zu verzichten. Im Rahmen der städtischen Räum- und Streupflichtverordnung festgelegten Verkehrssicherungspflicht für Gehwege entlang von privaten Grundstücksgrenzen kann stattdessen Streumaterial wie Split- oder Blähschiefer verwendet werden. Möglich ist auch die Streuung eines Splitt-Salz-Gemisches. Der Gewichtsanteil von Salz sollte hier jedoch den Anteil von 10 Prozent nicht überschreiten.
Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie Eisregen und Blitzeis darf auch ausnahmsweise unvermischtes Salz eingesetzt werden.
Der Bauhof der Stadt Landsberg am Lech stellt für den Privatgebrauch kostenloses Streumaterial zur Verfügung. Dieses darf gerne in haushaltsüblichen Mengen entnommen werden. Streugut-Depots befinden sich an folgenden Standorten:
Danzinger Platz, Ahornallee Höhe Kindergarten, Altöttinger Straße am Altöttinger Weiher, Spitalfeldstraße 7a vor dem Bauhof, Pössinger Straße am Ende der Sackgasse sowie am Parkplatz Schleifweg.
Weitere Informationen zum Winterdienst sind in der Broschüre „Gemeinsam durch den Winter" zusammengefasst. Diese liegt in den öffentlichen Einrichtungen der Stadt aus und kann auch auf der Website www.landsberg.de heruntergeladen werden.
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