Dießen – Von Montag, 02.08., bis einschließlich Mittwoch, 04.08.2021, werden im gesamten Gemeindegebiet wieder die Straßen gereinigt. Im Auftrag des Markts fährt eine Kehrmaschine alle Straßen in Dießen und den Ortsteilen ab. Damit der Einsatz des Fahrzeugs einen möglichst großen Effekt hat und die Kehrmaschine ihre Reinigungsarbeiten ungehindert durchführen kann, bittet der Markt Dießen am Ammersee insbesondere die Anlieger, an diesen Tagen ihre Fahrzeuge sowie Mülltonnen nicht auf die Straße zu stellen.

Bei dieser Gelegenheit wollen wir gerne auch an die Verpflichtung unserer Bürger zur Reinigung der Gehwege erinnern. Für das Gebiet des Markts Dießen ist die Straßenreinigungspflicht per Satzung geregelt. Danach ist die Reinigung der Gehwege und der gemeinsamen Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen grundsätzlich auf die Anlieger übertragen und regelmäßig, mindestens jedoch einmal monatlich durchzuführen. Das gilt insbesondere auch für alle Grundstückseigentümer von unbebauten Grundstücken.

Zu den Gehwegen zählt auch das am Gehweg angelegte Straßenbegleitgrün inklusive der Baumscheiben. Eine ausreichende Gehwegreinigung umfasst grundsätzlich das Kehren und die Beseitigung aller Verunreinigungen, unabhängig davon, ob es sich um Dinge handelt, die von Passanten weggeworfen wurden (z. B. leere Zigarettenschachteln, Getränkeflaschen, sonstige Verpackungen), oder Verschmutzungen, die einfach durch die Natur (z. B. Laub, Blüten) bedingt sind. Weiterhin müssen bei Bedarf auch Unkraut, Gras, Moos und sonstige Pflanzen aus der Gehwegfläche entfernt werden.