Starnberg – Aufgrund der aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetztes ist der Zugang zum Landratsamt Starnberg ab sofort wieder ohne 3G-Nachweis möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung sowie das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin erforderlich. Für alle Außenstellen gelten die Regelungen entsprechend.
Der Einlass ins Landratsamt ist weiterhin nur über den Haupteingang und durch Vorlage der ausgedruckten oder digitalen Terminbestätigung sowie des Personalausweises oder des Reisepasses möglich. Bei allen Terminen ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Es wird gebeten, soweit möglich, weiterhin auf Begleitpersonen zu verzichten.
Die Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind der Homepage des Landratsamtes unter www.lk-starnberg.de zu entnehmen. Für KFZ-Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten im Bürgerservice
steht die gewohnte Online-Terminbuchung unter www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Verkehr/Kfz-Zulassung/ zur Verfügung.
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