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Auf nach Italien. Neue Erleichterungen machen den Urlaub dort möglich. Was es zu beachten gilt. Von Heike Hoffmann

Das Bild zeigt die Klassenkameradin Freya der Autorin nebst Tochter hoch über dem Gardasee. Foto: Heike Hoffmann

Dießen/Italien – Endlich kann die Sehnsucht nach Italien wieder gestillt werden. Neue Erleichterungen machen Urlaub möglich. Wer jetzt fährt, wird Ruhe und Gelassenheit vorfinden. Wenig Gedrängel, Platz an den Stränden und fröhliche Menschen. Sollten vor Ort Online-Ticket-Buchungen nötig sein – die Tourismusämter, die Hotelrezeption oder die Vermieter im Agriturismo helfen Ihnen gerne.


Ab dem 16. Mai erlaubt Italien Urlaubern aus der EU, Israel und Großbritannien wieder die Einreise nach Italien.
Für die Einreise ist ein Impfnachweis (vollständig geimpft), eine Bescheinigung für die Genesung (in den letzten 6 Monaten) oder ein Negativtest (auch Schnelltest, nicht älter als 48h) vorzuweisen. Geplant ist die Ausgabe eines nationalen "Green Pass". Genauere Details zur Ausgabe des "Green Pass" sind noch nicht bekannt.

Die Einreise durch Österreich und die Schweiz ist möglich.

NEU: Rückreise nach Deutschland ab 13. Mai
Die deutsche Bundesregierung hat eine neue Einreiseverordnung verabschiedet. Hiermit wird die Einreise und Rückreise aus dem Urlaub in Italien erheblich vereinfacht. Ab dem 13. Mai gilt für die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet nach Deutschland: "Getestete, geimpfte und genese Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können."

Von der Quarantänepflicht in Deutschland sind demnach ausgenommen:

  • Personen mit vollständiger Impfung (ab 14. Tage nach der letzten notwendigen Impfdosis)
  • Personen die von Covid-19 genesen sind (hier ist ein positiver PCR-Test vorzuzeigen, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist. Außerdem dürfen keine aktuellen Covid-19-Sympthome vorliegen)
  • Personen mit einem Negativ-Test (Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist – oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist)

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