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Bahn frei auf dem Schulweg. Schnittpflichten privater Grundstückseigner

Bahn frei auf dem Schulweg. Schnittpflichten privater Grundstückseigner Symbolbild: aloys.news

Dießen – Gerade im Hinblick auf das neue Schuljahr ist es wichtig, dass Hecken, Sträucher und Bäume, die in den öffentlichen Raum ragen, zurückgeschnitten werden. Besonders Erstklässler und Grundschüler benötigen einen guten Überblick und Orientierung für einen sicheren Schulweg.

Wir erinnern daher an die Schnittpflichten privater Grundstückseigentümer bezüglich der Bepflanzung an Grundstücksgrenzen. Grundsätzlich sollten Hecken, Bäume und Sträucher so weit zurückgeschnitten werden, dass sie keine Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch abgestorbene Äste an Bäumen müs- sen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann. Zu bedenken sind die Verkehrssicherungspflicht und damit verbunden die Haftung bei Unfällen und Schäden, die durch wu- chernde private Begrünung entstehen können.

Auch in der Schutzzeit für brütende Vögel, die noch bis Ende September gilt, dürfen die schonenden Pflege- und Formschnitte von Hecken und an Gehölzen durchgeführt werden. Nicht erlaubt sind radikale Rückschnitte auf den Stock oder die gänzliche Beseitigung.

An folgenden Hinweisen können sich Grundstückseigentümer orientieren, wenn es um die Pflege ihrer Hecken und Sträucher geht:

• Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig so weit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.

• Beachten Sie das „Lichtraumprofil", wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.

• Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizu- halten.

• Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen so weit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.

Für Fragen zu den Schnittpflichten können Sie sich gerne mit dem Dießener Ordnungsamt unter der Telefonnummer 08807 92 94 17 in Verbindung setzen.

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