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Bayern verstärkt Schutz vor Infektionsrisiken durch Reiserückkehrer. Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten. Verstärkte Kontrollen

Testpflicht für Reiserückkehrer hat die Bayerische Staatsregierung verfügt. Archivfoto: aloys.news

München – Bayern verstärkt im Kampf gegen die Corona-Pandemie auch den Schutz vor Infektionsrisiken durch Reiserückkehrer. Ein entsprechendes Konzept haben das Gesundheitsministerium und das Innenministerium am Dienstag dem Kabinett vorgestellt. Das Konzept sieht unter anderem eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und mehr Kontrollen im Grenzbereich vor. Dies gilt besonders für direkte und indirekte Einreisen aus Großbritannien und Südafrika. Außerdem sollen die Gesundheitsämter im Zeitraum ab sofort und bis mindestens 6. Januar 2021 einen besonderen Schwerpunkt auf die Kontrolle der Quarantänevorschriften legen. Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt.

Konkret ist vorgesehen, dass die Bayerische Polizei und die Bundespolizei im Zeitraum verstärkt Kontrollen im Grenzbereich sowie an Grenzübergängen sowohl auf dem Land- als auch auf dem Luftweg (Hauptreiserouten) durchführen. Dabei werden die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) und die Ausgangssperre ab 21 Uhr überprüft. Außerdem wird auf die Quarantänevorschriften hingewiesen.

Für Einreisende aus Risikogebieten gilt im Grundsatz bereits eine strenge Quarantänepflicht. Sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Einreise ständig absondern. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden. Ausnahmeregeln, zum Beispiel für Berufspendler, bleiben unberührt. Unabhängig davon sind alle Pflegekräfte, also auch ausländische, verpflichtet, sich zweimal wöchentlich testen zu lassen.

Zusätzlich gilt ab morgen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens eine Regelung, nach der alle Einreisenden aus Risikogebieten zur Vorlage eines negativen Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 72 Stunden nach Einreise verpflichtet werden. Der Test sollte bereits nach Möglichkeit im Ausland vorgenommen werden, allerdings höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern.

Ergänzend kann die Testung der Reiserückkehrer in den lokalen Testzentren sowie bei den niedergelassenen Ärzten im Rahmen des Bayerischen Testangebots durchgeführt werden. Personen, die der Testpflicht unterliegen, sollten sich frühzeitig um einen Termin bemühen.

Insgesamt gilt weiter die dringende Aufforderung an alle Bürgerinnen und Bürger, von allen nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und in das Ausland abzusehen. Die bestehenden Quarantäneverpflichtungen werden zum Schutz der gesamten Bevölkerung konsequent vollzogen und bußgeldpflichtig kontrolliert.

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