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Beim Biergartenbesuch müssen jetzt im Landkreis Starnberg doch Kontaktdaten erfasst werden. Landrat Frey setzt sich für Öffnung der Innengastronomie ein.

Außengastronomie hat schon geöffnet. Archivfoto: aloys.news

Landkreis Starnberg – Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis an fünf Tagen beständig unter 50 liegt, kann das Landratsamt weitergehende Erleichterungen beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beantragen. Das Landratsamt Starnberg hat das gemacht und konnte damit zum 24. Mai einige Erleichterungen für den Landkreis erreichen. Darunter auch die Öffnung der Außengastronomie ohne Testnachweis und Kontaktdatenerhebung. Das Ministerium hat die Genehmigung des Landkreises zur Öffnung der Außengastronomie ohne Kontaktdatenerhebung heute beanstandet und um Änderung gebeten. Die Außengastronomie ist damit zwar ohne Testnachweis möglich, aber die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Die Allgemeinverfügung des Landkreises wird entsprechend geändert.

Landrat Stefan Frey sieht es aber sportlich: "Weder die Gastronomie noch die Menschen wird das hart treffen. Das hat sich ja mittlerweile eingespielt. Mit Einsatz der Luca App geht die Kontaktdatenermittlung noch schneller und einfacher. Wichtiger ist mir, dass mit den anhaltenden niedrigen Inzidenzwerten weitere Öffnungsschritte möglich sind. Hier werden wir heute außerdem wieder die entsprechende Anträge stellen."

Landrat Stefan Frey wird beim Gesundheitsministerium beantragen, dass auch die Innengastronomie öffnen darf (mit Terminbuchung, Dokumentation und Testnachweis). Der Antrag wird auch die Öffnung von Hallenbädern und Kontaktsport im Innenbereich in Gruppen von bis zu 25 Personen, sowie Kontaktsport im Freien ohne Gruppenbegrenzung vorsehen. Landrat Stefan Frey: "Letzte Woche ist ein gleich lautender Antrag vom Ministerium noch abgelehnt worden. Vielleicht stehen die Chancen dazu jetzt besser." 

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