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Corona: Lockerung der Infektionsschutzregeln im Landkreis Fürstenfeldbruck ab Freitag, 9. April. Keine nächtliche Ausgangssperre mehr.

Die Nutzung von Sportstätten ist nur unter freiem Himmel zulässig. Archivfoto: aloys.news

Landkreis Fürstenfeldbruck – Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete am Mittwoch, 7.4.2021, für den Landkreis Fürstenfeld-bruck einen Inzidenzwert von 84,4. Der Inzidenzwert von 100 wird damit zum dritten Mal in Folge nicht überschritten (Inzidenzwerte der letzten Tage nach RKI: 04.04.2021 103,96; 05.04.2021 84,8; 06.04.2021 97,6).

§ 3 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verpflichtet das Landratsamt als zuständige Kreisverwaltungsbehörde bei Überschreiten oder Nicht-Überschreiten eines Grenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen, dies amtlich bekanntzumachen. Ab dem zweiten Tag nach dem Eintritt der Voraussetzungen gelten dann die für den neuen Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen, die die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorschreibt.

Das bedeutet beim Unterschreiten der Grenze 100 konkret:

- Lockerungen der Kontaktbeschränkungen (maximal zwei Haushalte, maximal 5 Personen).

- Lockerungen im Bereich Sport nach den Regelungen der gelockerten Kontaktbeschränkungen; die Nutzung von Sportstätten ist nur unter freiem Himmel zulässig.

- Lockerungen für Handels- und Dienstleistungsbetriebe: Terminshopping zulässig.

- Lockerungen in der außerschulischen Bildung und in Musikschulen: Unter besonderen Voraussetzungen auch in Präsenzform zulässig.

- Lockerungen im Bereich Kultur: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Baye-rischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

- Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.04.2021 – die neuen Regelungen gelten ab Freitag, 09.04.2021.

Bei der Interpretation der Fallzahlen ist zu beachten, dass rund um die Osterfeiertage wohl weni-ger Personen einen Arzt aufgesucht haben, dadurch weniger Proben entnommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt wurden. Dies führte möglicherweise dazu, dass weniger Infi-zierte an das Gesundheitsamt gemeldet wurden. Darauf weist auch das RKI hin.

„Das Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck war an allen Feiertagen des langen Osterwochenendes im Dienst, und das landkreiseigene Testzentrum in Germering war auch an den Feiertagen geöffnet. Dennoch kann ein solcher ,Ostereffekt' auch im Landkreis Fürstenfeldbruck nicht ausgeschlossen werden. Sollte der Inzidenzwert bald wieder über 100 steigen, müssen wir wieder die Notbremse ziehen", warnt daher Landrat Thomas Karmasin. Bei einem dreimaligen Überschreiten des Inzi-denzwertes von 100 in Folge werden die Regelungen also wieder verschärft 

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