Landkreis Landsberg am Lech – Im Landkreis Landsberg am Lech wurde der Wert der 7-Tage-Inzidenz in Höhe von 25, heute, am 26. August, an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten (24.08./25,8 – 25.08./30,8 – 26.08./43,8 lt. RKI). Das Landratsamt Landsberg hat dies amtlich bekannt gemacht (Amtsblatt Nr. 56/2021).
Die für den neuen Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen gelten ab Samstag. Damit ergeben sich ab Samstag, 28.08.2021, 00.00 Uhr, für den Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen, sowie für die Mittagsbetreuung an Schulen folgende Änderungen: Für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte an weiterführenden Schulen (ab der Jahrgangsstufe 5) besteht neben der Maskenpflicht im Schulgebäude auch nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
Hinweis: Für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte an Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen gilt die Maskenpflicht nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes nicht, solange der Wert der 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird.
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