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Deutlich mehr Mitspracherecht für Betreute.

Nina Klusmeier (Lebenshilfe Landsberg/links) und Nicole Vokrouhlik (Inklusionsstelle/rechts) bedankten sich mit einem kleinen Geschenk bei Amelie von Wissmann (Betreuungsverein BRK Starnberg) für den Vortrag zum neuen Betreuungsrecht. Foto: Daniela Hollrotter

Landsberg am Lech – Ein Praktikum im Ausland machen, in einem Wohnheim probewohnen, in eine andere Stadt ziehen – auf solche und andere Wünsche von Betreuten wird künftig noch mehr eingegangen. Das sieht das ab 1. Januar geltende neue Betreuungsrecht vor, das Amelie von Wissmann auf Einladung der Lebenshilfe Landsberg und der Inklusionsstelle im Landratsamt rund 40 Menschen näher brachte.
In einfacher Sprache erläuterte die Leiterin des Betreuungsvereins im BRK Starnberg die neue Gesetzgebung. Sie bezog dabei ihr Publikum – überwiegend Betreute, aber auch einige Betreuer*innen aktiv mit ein. Immer wieder betonte sie, dass das neue Gesetz vor allem eines bewirken soll: Die Betreuten sollen möglichst weitgehend selbst über ihr Leben bestimmen können.


Entscheidungen über den Kopf der Betroffenen hinweg sind nur noch möglich, wenn es der Schutz der Betreuten erfordert. Ansonsten haben sie Anspruch darauf, dass ihre Wünsche berücksichtigt werden – soweit sie umsetzbar sind. Dies können die Betreuten auch vor dem Betreuungsgericht einfordern, so von Wissmann. Das muss laut Gesetz dazu eine eigene Beschwerdestelle einrichten.
Betreute können so zum einen mitentscheiden, wer ihre Betreuung übernimmt. Zum anderen können sie auch regelmäßige Treffen etwa alle vier Wochen einfordern. Bislang beschränkte sich der Kontakt oft auf einmal jährlich, ergab eine Blitzumfrage im Publikum.
Vorgeschrieben ist nun auch ein Bericht bereits zu Beginn der Betreuung, in dem Ziele und Absprachen festgehalten werden. Dieser muss mit den Betreuten besprochen werden. Weicht ihre Sichtweise vom Bericht ab, wird dies ebenfalls schriftlich festgehalten. Die bislang schon üblichen jährlichen Berichte werden umfangreicher, so von Wissmann, außerdem soll darin eine Zielüberprüfung erfolgen.
Ausgenommen von der Berichtspflicht sind nur ehrenamtliche Betreuer aus dem Familienkreis – sonstige ehrenamtliche und auch die Berufsbetreuer dagegen müssen Berichte schreiben. Generell sollten Betreuer*innen die Menschen dabei unterstützen, die für sie richtige Entscheidung zu treffen, betonte von Wissmann. Theoretisch hätte dies auch bislang schon funktionieren müssen, so ein Zuhörer. Nun aber können Betreute ihre Rechte auch durchsetzen.

Vor rund 40 Zuhörern informierte Amelie von Wissmann über das neue Betreuungsrecht. Foto: Daniela Hollrotter
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