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Erinnerung an die Umtauschpflicht von Scheckkarten- Führerscheinen der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001

Fürstenfeldbruck – Angesichts des näher rückenden Stichtages (19. Januar 2026) erinnert die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck an die gesetzliche Umtauschpflicht von Scheckkarten- Führerscheinen. Betroffen sind Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001. Diese müssen in neue, gültige Scheckkartendokumente umgetauscht werden.

Wer aus der genannten Personengruppe nach dem Stichtag 19. Januar 2026 noch kein neues Dokument erworben hat, besitzt ab 20. Januar 2026 kein gültiges Führerscheindokument mehr und könnte somit ein solches, etwa bei einer polizeilichen Kontrolle, nicht vorweisen. Ein entsprechendes Bußgeld wäre die Folge, und auch bei Auslandsreisen (bei bspw. Kontrollen oder Buchen eines Mietwagens) könnte es zu Problemen kommen.

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck bittet dringend darum, den notwendigen Antrag auf Umtausch noch deutlich vor dem Stichtag zu stellen und hierzu noch die gesamte Zeitspanne bis Jahresende zu nutzen. Auf diese Weise werden Engpässe bei der Bearbeitung vermieden..

Zudem weist die Behörde daraufhin, dass auch die alten Papierführerscheine (rosa und graues Dokument) mittlerweile ihre Gültigkeit verloren haben. Sofern betroffene Inhaberinnen und Inhaber diese noch nicht gegen einen neuen Kartenführerschein eingetauscht haben, sollten sie dieses schnellstmöglich nachholen.

So läuft der Umtausch ab

Der Umtausch kann persönlich sowohl bei der Fahrerlaubnisbehörde (Rudolf-Diesel-Ring 1, 82256 Fürstenfeldbruck) als auch im Bürgerservice-Zentrum (Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck) erledigt werden. Außerdem kann der Antrag postalisch oder digital gestellt werden. Weitere Informationen hierzu auf der Webseite des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/mobilitaet- sicherheit/fuehrerschein .

Für den Umtausch benötigt werden das alte Führerscheindokument, ein biometrisches Passbild in Form eines Abzugs sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Es fällt ferner eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 22 Euro zuzüglich 5 Euro bei Direktversand an.

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