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Erste Einbürgerung im Landkreis Weilheim-Schongau nach neuem Staatsangehörigkeitsrecht

Alina Shishko, rechts, erhält von Gabriele Huber aus dem Bereich Staatsangehörigkeitsrecht die erste Einbürgerungsurkunde nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht Foto: Landratsamt Weilheim-Schongau

Landkreis Weilheim-Schongau – In dieser Woche ist das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft getreten, das auch den Landkreis Weilheim-Schongau betrifft. Einbürgerungen sind ab sofort nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich, nicht erst nach acht Jahren. Menschen, die besonders gut integriert sind, haben diese Möglichkeit bereits nach drei Jahren. In diesem Zuge muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden. Zugleich werden aber auch die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlich,  demokratischen Grundordnung strenger: Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form der Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus. Einbürgerungsbewerber müssen sich künftig auch zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, bekennen. Eine Online-Antragsstellung ist möglich: Weitere Informationen finden Sie unter https://www.weilheim-schongau.de/landratsamt/geschaeftsverteilungsplan/?Einbuergerungbeantragen&view=org&orgid=662227bf-42dc-4bb4-86a5-fcb75ce3d3ae

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