Landkreis Starnberg – Bis 2033 muss jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Um eine Überlastung der mit der Umtauschaktion befassten Führerscheinstellen und lange Wartezeiten zu vermeiden, erfolgt der Umtausch in einem gestaffelten Verfahren mit Umtauschfristen. Die Umtauschfristen orientieren sich bei „Papierführescheinen" nach dem Geburtsjahr und bei bisher unbefristeten Kartenführerscheinen nach dem Ausstellungsdatum. Das Landratsamt Starnberg bittet um Beachtung der Austauschfristen und darum, den Antrag erst zu stellen, wenn man tatsächlich betroffen ist. Verfrüht gestellte Anträge müssen zurückgestellt werden.
Die ersten Führerscheine werden am 20. Januar 2022 ungültig. Betroffen sind die alten „Papierführerscheine" von Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Im Landkreis Starnberg rechnet man in dieser ersten Phase mit mehr als 6000 umzutauschenden Führerscheinen. Ein erheblicher Anteil davon wurde bereits bearbeitet. Derzeit erhält der BürgerService im Landratsamt Starnberg etwa 400 Anträge wöchentlich. Insgesamt rechnet man im Landkreis Starnberg mit ca. 90 000 umzutauschenden Führerscheinen.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss unter Umständen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Ob es hierbei Übergangsfristen gibt, wird derzeit noch geklärt. Auch im Ausland kann es mit alten Dokumenten zu Problemen kommen. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die neuen EU-Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Nähere Informationen zum Umtausch Ihres Führerscheins erhalten Sie über www.lk-starnberg.de.
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