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Fest definierte Bediengebiete und Parkverbotszonen für E-Scooter im Landkreis Fürstenfeldbruck

E-Scooter werden bestimmte Parkflächen zugewiesen. Symbolfoto: aloys.news

Landkreis Fürstenfeldbruck – Mit einer gemeinsamen Selbstverpflichtungserklärung für Leihanbieter setzen die Städte Fürstenfeldbruck, Germering, Olching und Puchheim Rahmenbedingungen für den Betrieb von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen auf ihren Radwegen und Straßen. Organisiert hat das einheitliche Vorgehen die Stabsstelle ÖPNV im Landratsamt.

Die E-Scooterbetreiber verpflichten sich auf freiwilliger Basis zur Einhaltung von fest definierten Bediengebieten und Parkverbotszonen sowie auf Qualitätsanforderungen bei der Scooterverteilung und den Fahrzeugen selbst, die über die geltenden rechtlichen Bedingungen hinausgehen. Außerdem sieht das Regelwerk die bestmögliche Eingliederung der E-Tretroller in das verkehrliche Gesamtsystem vor. So sind Verknüpfungen mit den landkreisweit geplanten Mobilitätsstationen vorgesehen (www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/oepnv/zukunft-nahverkehr/moblitaetsstationen). Städte und Kreisverwaltung versprechen sich von der Abstimmung mit der Anbieterseite die Chance, den Verkehr von Elektrokleinstfahrzeugen, der in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach weiter zunehmen wird, in geordnete Bahnen zu lenken. Vorgesehen ist ein kontinuierlicher Austausch, um jederzeit auf neue Entwicklungen reagieren und nachsteuern zu können.

Eine Selbstverpflichtungserklärung ist derzeit die einzige Möglichkeit, den Verkehr von E Scooterleihfahrzeugen, deren Abstellen im öffentlichen Raum wie bei Fahrrädern als Gemeingebrauch gilt, zu lenken. Seit der Zulassung von E-Scootern im Rahmen der bundesweit gültigen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) haben zahlreiche Orte wie z. B. die Stadt München bereits Ge- brauch von diesem Mittel gemacht. Eine mehrere Kommunen umfassende, einheitliche Vereinba- rung existierte bisher nicht. Insofern nehmen der Landkreis Fürstenfeldbruck und die beteiligten Städte hier eine Art Vorreiterrolle ein.

Hintergrund des Projektes waren die bereits bekannt gewordenen Planungen der Firma Bird. Eigentlich sollten deren Roller erst nach Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung ausgebracht werden. Aufgrund von unternehmensinternen betrieblichen Überschneidungen wurden aber vorab schon am 11. Juni die ersten 30 E-Scooter in Fürstenfeldbruck eingeführt. Am 14. Juni holte Bird die Unterzeichnung der Erklärung nach. Diese gilt, neben den vorerst zusätzlich vorgesehenen 110 Elektroscootern im Landkreisgebiet, auch für die sich bereits im Umlauf befindlichen Fahrzeuge. Darüber hinaus soll die Vereinbarung den Betrieb anderer E-Scooterverleiher ordnen und bietet weiteren kreisangehörigen Gemeinden die Option, sich jederzeit kurzfristig anschließen zu können. 

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