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Ganztagsanspruch für Grundschulkinder: Bürgermeister von Herrsching und Seefeld 
unterschreiben Kooperationsvereinbarung

von links: 1. Bürgermeister der Gemeinde Herrsching Christian Schiller, Sabine Lübbers (Gemeindeverwaltung Herrsching) 
und 1. Bürgermeister der Gemeinde Seefeld Klaus Kögel Bild: Gemeinde Herrsching

Herrsching – Gute Nachrichten für die Eltern von Grundschulkindern in den Gemeinden Herrsching und Seefeld. Die beiden Gemeinden haben sich dazu entschieden, beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusammen zu arbeiten. Sie werden die Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 gemeinsam umsetzen.

Dazu unterschrieben die beiden 1. Bürgermeister Klaus Kögel aus der Gemeinde Seefeld sowie Christian Schiller aus der Gemeinde Herrsching im Beisein von der Sachbearbeiterin für Kinderbetreuungsangelegenheiten in Herrsching Sabine Lübbers den Kooperationsvertrag in Form einer Zweckvereinbarung nachdem beide Gemeinderatsgremien die Beschlussfassungen dazu in den vergangenen Wochen einstimmig gefasst hatten.

Bürgermeister Kögel freut sich: „Die gegenseitige Unterstützung insbesondere bei der Einführung der Ferienbetreuung stellt eine große Entlastung dar". „Die kommunale Kooperation ist ein zukunftsweisendes Modell zur Bewältigung von gemeinsamen Aufgaben" ist sich Bürgermeister Schiller sicher.

Dies kann Sachbearbeiterin Frau Lübbers bestätigen, da sich bereits andere Kommunen aus dem Landkreis Starnberg über die in der Zweckvereinbarung geregelten Rahmenbedingungen erkundigt haben. Die Gemeinden freuen sich auf eine erlebnis- und abwechslungsreiche Kinderbetreuung in den Ferien.

Die Eltern erhalten die Anmeldeinformationen zur gegebenen Zeit über die Internetseiten der beiden Gemeinden sowie durch die Christian-Morgenstern Grund- und Mittelschule und die Grundschule am Pilsensee.

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