Fürstenfeldbruck – Am 5. September 2022 findet um 15 Uhr am Ort des Geschehens, am Alten Tower im Fliegerhorst Fürstenfeldbruck die Gedenkveranstaltung für die Opfer und deren Angehörige sowie die Überlebenden des Attentates auf die israelische Olympiamannschaft von 1972 statt. Veranstalter sind die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern und der Landkreis Fürstenfeldbruck. Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich bis 9. August anmelden!


Seit dem 25. Jahrestag 1997, mit Errichtung der Gedenkstätte im Jahr 1999, richtet der Landkreis Fürstenfeldbruck jedes Jahr am 5. September eine Gedenkveranstaltung für die Opfer und deren Angehörige sowie die Überlebenden des Attentates auf die israelische Olympiamannschaft von 1972 aus. Die Betroffenheit in der Landkreisbevölkerung ist auch 50 Jahre nach dem schrecklichen Attentat noch immer spürbar.


Dieses Jahr richten die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern und der Landkreis Fürs-tenfeldbruck gemeinsam eine große Gedenkveranstaltung aus. Die Organisation hat federführend das Bayerische Staatsministerium des Innern übernommen. Interessierte Mitbürgerinnen und Mit-bürger haben die Möglichkeit, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten daran teilzunehmen.


Aus organisatorischen Gründen ist vorab eine Registrierung erforderlich. Wer kommen möchte, kann sich im Landratsamt unter 08141 519-395 ein Registrierungsformular zuschicken lassen. Auch besteht die Möglichkeit, sich unter www.lra-ffb.de (Startseite/ Aktuelles/ Gedenkveranstal-tung) ein Registrierungsformular auszudrucken und an das Landratsamt, Büro Landrat, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck ausgefüllt zurückzuschicken. Das ausgefüllte Registrierungsformular muss dem Landratsamt Fürstenfeldbruck bis 9.August 2022 per Mail oder oder in Pa-pierform zugegangen sein.


Die angegebenen Daten werden zum Versand der personalisierten Einladung an das Bayerische Staatsministerium des Innern weitergegeben. Einladungen werden nur verschickt, solange Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf eine Einladung besteht nicht. Eine Absage erfolgt nicht.


Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist ausdrücklich darauf hin, dass nach Erhalt der Einla-dungskarte und einem persönlichen Zugangscode die Teilnahme gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern nochmals bestätigt werden muss.