Landkreis Landsberg am Lech – „Die EU-Kommission hat nun endlich grünes Licht gegeben, so dass die seit 2019 bestehenden Blauzungen-Sperrgebiete in Bayern zum Freitag, den 25.06.2021, aufgehoben werden können" teilte der Leiter des Veterinäramtes Landsberg, Dr. Michael Veith, am Mittwoch mit.

Die Einrichtung von BT-Restriktionszonen ist europarechtlich vorgegeben, das bayerische Sperrgebiet basierte auf einem BT-Ausbruch in Baden-Württemberg aus dem Januar 2019. Das Tierseuchenrecht sieht vor, dass um betroffene Be- triebe eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet wird. Die genaue Abgrenzung in Bayern erfolgte durch die Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch Allgemeinverfügungen, die jetzt aufgehoben werden können.

„Durch die Aufhebung des Sperrgebietes vereinfacht sich für unsere Landwirte insbesondere die Vermarktung von Zuchttieren erheblich", so Veith.

Die Einrichtung einer BT-Restriktionszone in Bayern. Sie wurde infolge weiterer Fälle im Januar und Februar 2019 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sukzessive vergrößert. Eine Aufhebung der BT-Restriktionszone durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden ist nach geltendem EU-Recht frühestens zwei Jahre nach dem letzten BT-Fall möglich. Die EU-Kommission muss der Aufhebung zustimmen. Diese Zustimmung erfolgte jetzt, nachdem die hierfür notwendigen Maßnahmen gegenüber der EU-Kommission frühzeitig vom Verbraucherschutzmi- nisterium in die Wege geleitet wurden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, an der in der Regel Schafe und auch Rinder ernsthaft erkranken. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Während des aktuellen BT-Geschehens ist in Bayern bislang kein Fall der Blau- zungenkrankheit nachgewiesen worden.