Landkreis Fürstenfeldbruck – Der Haushalt des Landkreises Fürstenfeldbruck für das Haushaltsjahr 2023 wurde von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 6. März genehmigt. Die Haushaltswirtschaft ist demnach geordnet und die dauernde Leistungsfähigkeit gilt als gerade noch gesichert.
Um die dauernde Leistungsfähigkeit auch weiterhin zu gewährleisten, wird in Anbetracht der immer noch deutlich über dem Landesdurchschnitt liegenden Verschuldung von der Rechtsaufsichtsbehörde dringend empfohlen, die geplanten Investitionen soweit wie möglich ohne Kreditermächtigungen zu realisieren sowie im laufenden Haushaltsjahr und in den Folgejahren die hohe Ver- schuldung konsequent und zügig abzubauen. Hierfür sollen alle Einnahmemöglichkeiten des Landkreises vollumfänglich genutzt und die Mehreinnahmen für die Reduzierung des Schuldenstandes eingesetzt werden. Weiterhin sind der Regierung von Oberbayern zufolge höchste Anfor- derungen an die Ausgabedisziplin zu stellen und alle Maßnahmen des Landkreises eng unter Wirt- schaftlichkeitsgesichtspunkten zu begleiten.
Der Haushalt 2023 des Landkreises ist auch durch die finanziellen Auswirkungen der Corona- Pandemie und des Ukrainekrieges mit der dadurch verbundenen Energiekrise geprägt. Im Hinblick auf die damit einhergehenden Belastungen der Kommunen konnte mit einer strikten Planung eine noch weitere Erhöhung der Kreisumlage vermieden werden.
Nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck wird diese auf der Homepage des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht, wodurch der Haushalt 2023 dann rechtskräftig ist.
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