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Hochwasser in Bayern: Ausnahmeregeln bei Förderung von Heizungstausch

Hochwasser in Bayern: Ausnahmeregeln bei Förderung von Heizungstausch Symbolbild: aloys.news

Türkenfeld – Für vom Hochwasser betroffene Menschen in Bayern gibt es Ausnahmeregelungen bei der Förderung des Heizungstauschs. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick und berät kostenlos zur staatlichen Unterstützung.

Betroffene des Hochwassers in Bayern können bei der Beantragung von Fördermitteln für den Heizungstausch von Ausnahmeregelungen profitieren. Diese Sonderregeln gelten für die Mindestnutzungsdauer, den Klimageschwindigkeitsbonus und die Kumulierungsgrenze. Welche Förderung im konkreten Fall möglich ist, erfahren Betroffene in der kostenlosen Beratung der Verbraucherzentrale.

Ausnahmen im Detail

Mindestnutzungsdauer: Häufig wurde durch das Hochwasser eine bereits geförderte Heizung beschädigt oder zerstört. Ist dies der Fall, können Eigentümer bereits vor Ablauf der Mindestnutzungsdauer einen Antrag für eine erneute Heizungsförderung stellen.

Klimageschwindigkeitsbonus: Die KfW gewährt den Klimageschwindigkeitsbonus auch dann, wenn die Heizung beschädigt oder zerstört ist. Im Normalfall muss die Heizung noch intakt und funktionsfähig sein. Antragstellende müssen dazu in einer Erklärung versichern, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.

Kumulierungsgrenze: Eine Kombination der KfW-Förderungen mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist für Hochwasser-Betroffene bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen werden dabei berücksichtigt.

Die Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für die KfW-Programme „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" und „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)".

Anmeldung zur kostenlosen Energieberatung für Betroffene

Auch bei weiteren Fragen zum Heizungstausch oder zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 können Betroffene des Hochwassers eine kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind; so werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das bei Geschädigten des Hochwassers auch den sonst anfallenden Eigenanteil an der Beratung übernimmt.

Energieberatungstermine können auch bei der Energieagentur KLIMA³ der drei Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech unter der Telefonnummer 08193 31239-11 gebucht werden.

Noch freie Beratungstermine im Juli

Für die Beratungen am 11. Juli in Herrsching, am 15. Juli in Kaufering, am 19. Juli in Türkenfeld und am 25. Juli in Landsberg sind noch Termine frei. Weitere Informationen gibt es unter www.klimahochdrei.bayern.

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