Dießen – Angesichts der winterlichen Straßenverhältnisse erinnert der Markt Dießen am Ammersee an die Räum- und Streupflicht der Anwohner. Im gesamten Ortsgebiet sind Gehwege von Schnee, Schnee- oder Reifglätte und Glatteis werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr freizuhalten. Die Räum- und Streupflicht liegt bei den Grundstücksbesitzern, kann aber auf die Mieter übertragen werden. Dabei sind die Bürgersteige oder, falls es keinen Bürgersteig gibt, eine Gehbahn am Straßenrand mit einer Mindestbreite
von 1 m von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Glättegefahr besteht Streupflicht, jedoch soll nur Sand oder Splitt verwendet werden. Auf Tausalz oder ähnliche ätzende Mittel sollte möglichst verzichtet werden. Der geräumte Schnee und die Eisreste sind so neben den Gehwegen zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Hecken, Sträucher und Bäume, die aus Grundstücken heraus auf Geh- und Radwege sowie in Fahrbahnen ragen, müssen so weit zurückgeschnitten werden, dass das sogenannte Lichtraumprofil von 2,50 Meter über Geh- und Radwegen sowie 4,50 Meter über Straßen frei bleibt. Um den gemeindlichen Winterdienstfahrzeugen die Arbeit nicht unnötig zu erschweren, sollen Autofahrer beim Parken darauf achten, dass die Räumfahrzeuge noch ungehindert vorbeifahren können. Dafür ist eine Mindestfahrbahnbreite von 3 m erforderlich. Für Fragen zum Räum- und Streudienst sowie zum erforderlichen Rückschnitt von Bepflanzungen stehen die Mitarbeiterinnen des gemeindlichen Ordnungsamts unter der Rufnummer 08807-92 94-17 zur Verfügung. Details zur Räum- und Streupflicht sind außerdem in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter" unter www.diessen.de abrufbar.
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